Mit unserer Hilfe nutzen Sie Ihre Steuervorteile
Als Arzt kennen Sie das: Sie haben es mit besonderen steuerlichen Anforderungen und Regelungen zu tun. Geschuldet ist das den komplexen Einkommensstrukturen. Etwa wenn Sie eine eigene Praxis betreiben.
Unsere qualifizierte Steuerberatung für Ärzte in München kann Ihnen dabei helfen, Ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen. Zugleich nutzen Sie mit uns Ihre Steuervorteile voll aus.
Wir kennen die individuellen steuerlichen Bedürfnisse von Ärzten. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und buchen Sie einen kostenfreien Beratungstermin.
Unsere Leistungen im Überblick
Erfassung und Abrechnung der Einkünfte
Ärzte haben oft verschiedene Einkommensquellen. Dazu gehören Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder aus Anstellungsverhältnissen. Unsere Kanzlei in München hilft Ihnen dabei, diese Einkünfte korrekt zu erfassen und steuerlich optimal zu gestalten.
Steuerliche Planung und Gestaltung
Profitieren Sie von einer professionellen Steuerplanung. Bei uns umfasst diese Leistung etwa die Wahl der optimalen Rechtsform für die ärztliche Tätigkeit, die Nutzung von steuerlichen Vergünstigungen oder die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung.
Beratung zur Umsatzsteuer
Sie als Arzt erbringen oft umsatzsteuerpflichtige Leistungen, wie zum Beispiel spezielle Behandlungen oder den Verkauf von Medikamenten. Wir helfen Ihnen dabei, die umsatzsteuerlichen Regelungen korrekt anzuwenden und mögliche Steuervorteile zu nutzen.
Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten
Maximilian Kurtz - Die Jäger GmbH
Einfach hervorragend! Herr Steinhöfer hat mich nicht nur durch die gesamte GmbH-Gründung begleitet, sondern war auch eine unschätzbare Hilfe bei der Erweiterung meiner Agentur und dem Zukauf.
Elisabeth Pohle, Sebastian Bader - Invenda GmbH
Die Kanzlei Schweiger und Steinhöfer begleitet die Firma Invenda seit der ersten Idee der Selbstständigkeit, über die Gründungs- und Start-up Phase bis hin als nun etabliertes Unternehmen.
Prof. Dr. Maximilian Kriegmair - Chefarzt Urologische Klinik München Planegg
Als Mediziner bin ich beruflich sehr eingespannt und war auf der Suche nach einem starken Partner, der sich umfassend, zuverlässig und professionell um meine steuerlichen Angelegenheiten kümmert.
Maria Ciccarese - IMMO-MAC
Die Steuerkanzlei von Herrn Schweiger und Steinhöfer, ist das Beste was unserem Unternehmen, der Fa. Immo-Mac passieren konnte.
Christoph Ulusoy und Richard Kemmerzehl - eVehicle for you GmbH
Mit der Kanzlei Schweiger und Steinhöfer haben wir einen innovativen Partner gefunden, der uns in allen Steuerfragen zur Seite steht.
Sophia - Influencerin
Ich möchte mich heute von Herzen für die super Arbeit bedanken, die Sie und Ihr Team seit vielen Jahren für mich geleistet haben.
Über uns
Das sind wir
21 Fachkräfte. 3 Berufsträger. 600 Mandanten. Das ist die Kanzlei SSP.
Wir sind die Steuerkanzlei Schweiger & Steinhöfer bei München. Unsere Mission ist es, Unternehmen des Mittelstands beim Aufbau eines digitalen Business zu unterstützen. Und zugleich eine durchdachte Steuerstrategie Realität werden zu lassen.
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft. Wie? Wir nehmen Ihnen Themen wie Buchhaltung und Steuern ab. Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin.

Das sind wir
21 Fachkräfte. 3 Berufsträger. 600 Mandanten. Das ist die Kanzlei SSP.
Wir sind die Steuerkanzlei Schweiger & Steinhöfer bei München. Unsere Mission ist es, Unternehmen des Mittelstands beim Aufbau eines digitalen Business zu unterstützen. Und zugleich eine durchdachte Steuerstrategie Realität werden zu lassen.
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft. Wie? Wir nehmen Ihnen Themen wie Buchhaltung und Steuern ab. Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin.
Ihr Kontakt

Sebastian Schweiger
Steuerberatung mit Schwerpunkt:
Ärzte, Gründungsberatung, Start-Ups, Digitalisierung, Influencer, E-Commerce, Holdingstrukturen, vorweggenommene Erbfolge
FAQs
Muss ich als Arzt Umsatzsteuer berechnen?
Ärzte gehören zur Gruppe der Freiberufler und zahlen deshalb weder Gewerbe- noch Umsatzsteuer. Allerdings trifft dies nicht beim Angebot zusätzlicher Dienstleistungen zu. Etwa wenn Sie Wellness-Angebote oder Schönheitseingriffe anbieten.
Grundsätzlich sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin aber von der Umsatzsteuer befreit. Um sicherzugehen, sollten Sie allerdings mit einem erfahrenen Steuerberater für Ärzte Rücksprache halten.
Muss ich als Arzt Gewerbesteuer zahlen?
Als Arzt gehen Sie einem freien Beruf nach. Somit betreiben Sie kein Gewerbe. Und das bedeutet, dass Sie keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Allerdings gibt es Ausnahmen. Nämlich dann, wenn Sie gewerblichen Nebentätigkeiten nachgehen. Gerne beraten wir Sie hierzu in unserer Kanzlei.
Was kann ein Arzt von der Steuer absetzen?
Als Arzt können Sie bestimmte Ausgaben von der Steuer absetzen. Etwa die Kosten für Fachliteratur und Fortbildungen. Aber auch Ihre Praxisausstattung.