Wer zu Lebzeiten handelt, spart Steuern
Sie haben Vermögen durch Schenkungen erhalten? Oder Sie planen eine Schenkung? Dann sollten Sie jetzt tätig werden. Denn: Die Übertragung von Vermögen wird in Deutschland besteuert. So soll sichergestellt werden, dass der Staat einen Anteil an den Vermögenswerten erhält.
Leider ist das deutsche Steuerrecht sehr komplex. Und so auch beim Thema Schenkungssteuer. Der genaue Steuersatz und die Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad zwischen dem Schenker und dem Beschenkten.
Es ist viel verlangt, alle Freibeträge zu kennen. Doch nur so lassen sich steuerfreie Schenkungen ermöglichen.
Was also tun? Im Idealfall wenden Sie sich an unsere Steuerberater mit dem Spezialgebiet Schenkungssteuer.
Unsere Leistungen im Überblick
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Steuervorteile zu nutzen.
Freibeträge
Bestimmte Beträge und anderes Vermögen lassen sich steuerfrei übertragen. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf.
Steuervorteile
Die Schenkungssteuer kann in einigen Fällen vermieden oder reduziert werden. Etwa indem bestimmte Steuervorteile und Ausnahmen genutzt werden.
Schenkungen
Es gibt spezielle Regelungen für Schenkungen, die eine Steuerermäßigung ermöglichen können. Etwa beim Übertrag von Immobilien. Wir beraten Sie dazu, welche Schenkungen in Ihrem Fall Sinn ergeben.
Vorweggenommene Erbfolge
Eine vorweggenommene Erbfolge ist eine Möglichkeit, die Schenkungssteuer zu optimieren. Profitieren Sie mit unserer Hilfe von günstigeren Steuersätzen oder höheren Freibeträgen.
Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten
Maximilian Kurtz - Die Jäger GmbH
Einfach hervorragend! Herr Steinhöfer hat mich nicht nur durch die gesamte GmbH-Gründung begleitet, sondern war auch eine unschätzbare Hilfe bei der Erweiterung meiner Agentur und dem Zukauf.
Elisabeth Pohle, Sebastian Bader - Invenda GmbH
Die Kanzlei Schweiger und Steinhöfer begleitet die Firma Invenda seit der ersten Idee der Selbstständigkeit, über die Gründungs- und Start-up Phase bis hin als nun etabliertes Unternehmen.
Prof. Dr. Maximilian Kriegmair - Chefarzt Urologische Klinik München Planegg
Als Mediziner bin ich beruflich sehr eingespannt und war auf der Suche nach einem starken Partner, der sich umfassend, zuverlässig und professionell um meine steuerlichen Angelegenheiten kümmert.
Maria Ciccarese - IMMO-MAC
Die Steuerkanzlei von Herrn Schweiger und Steinhöfer, ist das Beste was unserem Unternehmen, der Fa. Immo-Mac passieren konnte.
Christoph Ulusoy und Richard Kemmerzehl - eVehicle for you GmbH
Mit der Kanzlei Schweiger und Steinhöfer haben wir einen innovativen Partner gefunden, der uns in allen Steuerfragen zur Seite steht.
Sophia - Influencerin
Ich möchte mich heute von Herzen für die super Arbeit bedanken, die Sie und Ihr Team seit vielen Jahren für mich geleistet haben.
Über uns
Das sind wir
21 Fachkräfte. 3 Berufsträger. 600 Mandanten. Das ist die Kanzlei SSP.
Wir sind die Steuerkanzlei Schweiger & Steinhöfer bei München. Unsere Mission ist es, Unternehmen des Mittelstands beim Aufbau eines digitalen Business zu unterstützen. Und zugleich eine durchdachte Steuerstrategie Realität werden zu lassen.
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft. Wie? Wir nehmen Ihnen Themen wie Buchhaltung und Steuern ab. Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin.
Das sind wir
21 Fachkräfte. 3 Berufsträger. 600 Mandanten. Das ist die Kanzlei SSP.
Wir sind die Steuerkanzlei Schweiger & Steinhöfer bei München. Unsere Mission ist es, Unternehmen des Mittelstands beim Aufbau eines digitalen Business zu unterstützen. Und zugleich eine durchdachte Steuerstrategie Realität werden zu lassen.
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft. Wie? Wir nehmen Ihnen Themen wie Buchhaltung und Steuern ab. Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin.
Ihr Kontakt
Bernd Steinhöfer
Steuerberatung mit Schwerpunkt:
Ärzte, Gründungsberatung, Start-Ups, Immobiliengesellschaften, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Stiftungen, Unternehmenskäufe /-verkäufe, Due-Dilligence
FAQs
Bis zu welchen Beträgen ist die Schenkungssteuer steuerfrei?
Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner profitieren bei der Schenkungssteuer von einem Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro. Kinder des Schenkenden haben einen Freibetrag von 400.000 Euro.
Wie hoch ist der Schenkungssteuer Freibetrag bei Enkeln?
Der Freibetrag der Schenkungssteuer liegt bei Enkelkindern derzeit bei 200.000 Euro. Bei Urenkeln liegt der Freibetrag bei 100.000 Euro.
Weitere Beratungsschwerpunkte
Digitalisierung
Unsere Digitalisierungsberatung unterstützt Ihr Unternehmen bei der Transformation der Prozesse und Geschäftsmodelle in die digitale Welt. Wir beraten Sie zu Lösungen, um Effizienz, Wettbewerbsfähigkeit und Finanzen zu verbessern.
Due-Diligence
Die Due-Diligence berücksichtigt rechtliche, finanzielle, steuerliche und operative Aspekte. Wir wollen Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage bieten. So, dass Sie potenzielle Probleme frühzeitig erkennen. Minimieren Sie Risiken und maximieren Sie den Erfolg.
Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Vermögen durch Vererbung anfällt. Mit unserer Erbschaftssteuerberatung nutzen Sie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und minimieren Ihre Steuerlast.
Gründungsberatung
Die Gründungsberatung ist das Fundament für die Umsetzung Ihrer Geschäftsidee. Von der Erstellung des Businessplans bis zur Finanzierung Ihres Vorhabens begleiten wir alle wichtigen Schritte, um den Erfolg Ihrer Gründung zu gewährleisten.
Holdingstrukturen
Mit unserer Steuerberatung unterstützen wir Unternehmen bei der strategischen Ausrichtung und Optimierung ihrer Holdingstrukturen. Durch Analyse, Planung und Umsetzung werden Synergien genutzt, um langfristigen Erfolg zu sichern.
Schenkungssteuer
Die Schenkungssteuer fällt beim unentgeltlichen Erwerb von Vermögen durch Schenkung an. Unsere Schenkungssteuerberatung hilft Ihnen dabei, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen und Ihre Steuerlast zu minimieren.
Stiftungen
Unsere Steuerberatung für Stiftungen umfasst die Beratung und Unterstützung bei steuerlichen Fragen und Pflichten, die mit der Gründung und dem Betrieb einer Stiftung verbunden sind. Nutzen Sie mit unserer Hilfe steuerliche Vorteile, um die finanzielle Stabilität und Nachhaltigkeit Ihrer Stiftung zu gewährleisten.
Unternehmenskäufe- / verkäufe
Der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens ist ein komplexer Vorgang, der rechtliche, finanzielle und steuerliche Aspekte umfasst. Unsere steuerliche Beratung hilft dabei, den Prozess erfolgreich zu gestalten.
Vorweggenommen Erbfolge
Die vorweggenommene Erbfolge ist eine rechtliche Möglichkeit, Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen – und so Steuern zu sparen. Gerne beraten wir Sie zu dieser Möglichkeit ausführlich.