Wer zu Lebzeiten handelt, spart Steuern
Sie haben Vermögen durch Schenkungen erhalten? Oder Sie planen eine Schenkung? Dann sollten Sie jetzt tätig werden. Denn: Die Übertragung von Vermögen wird in Deutschland besteuert. So soll sichergestellt werden, dass der Staat einen Anteil an den Vermögenswerten erhält.
Leider ist das deutsche Steuerrecht sehr komplex. Und so auch beim Thema Schenkungssteuer. Der genaue Steuersatz und die Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad zwischen dem Schenker und dem Beschenkten.
Es ist viel verlangt, alle Freibeträge zu kennen. Doch nur so lassen sich steuerfreie Schenkungen ermöglichen.
Was also tun? Im Idealfall wenden Sie sich an unsere Steuerberater mit dem Spezialgebiet Schenkungssteuer.
Unsere Leistungen im Überblick
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Steuervorteile zu nutzen.
Freibeträge
Bestimmte Beträge und anderes Vermögen lassen sich steuerfrei übertragen. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf.
Steuervorteile
Die Schenkungssteuer kann in einigen Fällen vermieden oder reduziert werden. Etwa indem bestimmte Steuervorteile und Ausnahmen genutzt werden.
Schenkungen
Es gibt spezielle Regelungen für Schenkungen, die eine Steuerermäßigung ermöglichen können. Etwa beim Übertrag von Immobilien. Wir beraten Sie dazu, welche Schenkungen in Ihrem Fall Sinn ergeben.
Vorweggenommene Erbfolge
Eine vorweggenommene Erbfolge ist eine Möglichkeit, die Schenkungssteuer zu optimieren. Profitieren Sie mit unserer Hilfe von günstigeren Steuersätzen oder höheren Freibeträgen.
Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten
Maximilian Kurtz - Die Jäger GmbH
Einfach hervorragend! Herr Steinhöfer hat mich nicht nur durch die gesamte GmbH-Gründung begleitet, sondern war auch eine unschätzbare Hilfe bei der Erweiterung meiner Agentur und dem Zukauf.
Elisabeth Pohle, Sebastian Bader - Invenda GmbH
Die Kanzlei Schweiger und Steinhöfer begleitet die Firma Invenda seit der ersten Idee der Selbstständigkeit, über die Gründungs- und Start-up Phase bis hin als nun etabliertes Unternehmen.
Prof. Dr. Maximilian Kriegmair - Chefarzt Urologische Klinik München Planegg
Als Mediziner bin ich beruflich sehr eingespannt und war auf der Suche nach einem starken Partner, der sich umfassend, zuverlässig und professionell um meine steuerlichen Angelegenheiten kümmert.
Maria Ciccarese - IMMO-MAC
Die Steuerkanzlei von Herrn Schweiger und Steinhöfer, ist das Beste was unserem Unternehmen, der Fa. Immo-Mac passieren konnte.
Christoph Ulusoy und Richard Kemmerzehl - eVehicle for you GmbH
Mit der Kanzlei Schweiger und Steinhöfer haben wir einen innovativen Partner gefunden, der uns in allen Steuerfragen zur Seite steht.
Sophia - Influencerin
Ich möchte mich heute von Herzen für die super Arbeit bedanken, die Sie und Ihr Team seit vielen Jahren für mich geleistet haben.
Über uns
Das sind wir
21 Fachkräfte. 3 Berufsträger. 600 Mandanten. Das ist die Kanzlei SSP.
Wir sind die Steuerkanzlei Schweiger & Steinhöfer bei München. Unsere Mission ist es, Unternehmen des Mittelstands beim Aufbau eines digitalen Business zu unterstützen. Und zugleich eine durchdachte Steuerstrategie Realität werden zu lassen.
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft. Wie? Wir nehmen Ihnen Themen wie Buchhaltung und Steuern ab. Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin.

Das sind wir
21 Fachkräfte. 3 Berufsträger. 600 Mandanten. Das ist die Kanzlei SSP.
Wir sind die Steuerkanzlei Schweiger & Steinhöfer bei München. Unsere Mission ist es, Unternehmen des Mittelstands beim Aufbau eines digitalen Business zu unterstützen. Und zugleich eine durchdachte Steuerstrategie Realität werden zu lassen.
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft. Wie? Wir nehmen Ihnen Themen wie Buchhaltung und Steuern ab. Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin.
Ihr Kontakt

Bernd Steinhöfer
Steuerberatung mit Schwerpunkt:
Ärzte, Gründungsberatung, Start-Ups, Immobiliengesellschaften, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Stiftungen, Unternehmenskäufe /-verkäufe, Due-Dilligence
FAQs
Bis zu welchen Beträgen ist die Schenkungssteuer steuerfrei?
Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner profitieren bei der Schenkungssteuer von einem Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro. Kinder des Schenkenden haben einen Freibetrag von 400.000 Euro.
Wie hoch ist der Schenkungssteuer Freibetrag bei Enkeln?
Der Freibetrag der Schenkungssteuer liegt bei Enkelkindern derzeit bei 200.000 Euro. Bei Urenkeln liegt der Freibetrag bei 100.000 Euro.